Amtschützenverband Willisau -  Unser Verband

Gründung
Die Initiative zur Gründung des Amtschützenverbandes Willisau ging vom Vorstand der Pistolen- und Revolverschützengesellschaft Wiggertal mit Sitz in Altishofen aus. Sie waren es, die alle Schützengesellschaften des Amtes Willisau anschrieben und zu einer Gründungsbesprechung auf Sonntag, den 15. August 1926 in den Gasthof Adler in Nebikon einluden. Sie waren es auch, die zur Gründungsversammlung vom 23. November 1926 drängten und sie waren es ebenfalls, die den ersten Amtspräsidenten in der Person von Dr. vet. Martin Hunkeler, Altishofen stellten.  

Bild rechts: Eine Schützengruppe aus den 20er Jahren mit dem Gruppenpreis, einem Goldlorbeerkranz. Ihre Waffen: Das 98er Langgewehr, dazumal die genaueste Armeewaffe der Welt.


Name, Sitz, Zweck und Ziel

Auszug aus den Statuten des Amtschützenverbandes Willisau vom 22. Juli 1999

Name
Art. 1.1    Unter dem Namen Amtschützenverband Willisau, nachstehend als ASVW bezeichnet, besteht ein Verband im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Der ASVW wurde am 23. November 1926 in Willisau unter diesem Namen gegründet.

Sitz
Art. 1.2    Der Sitz des ASVW befindet sich am Wohnort des Amtspräsidenten.

Zweck
Art. 1.3  a)  Zusammenschluss von Schützenvereinen im Amt Willisau zu einem Verband.

Art. 1.3  b)  Förderung und Unterstützung der Nachwuchsausbildung, Jungschützenausbildung, des Matchschiessens und des leitungssportlichen Schiessens. Förderung des Schiesswesens durch gemeinsame Schiessanlässe.

Art. 1.3  c)  Pflege der kameradschaftlichen Beziehungen unter den Vereinen und Wahrung der gemeinsamen Interessen.

Ziel
Art. 1.4  a)  Vertretung und Unterstützung der Schützenvereine gegenüber den übergeordneten Verbänden und Behörden.

Art. 1.4  b) Mitgliedschaft und Mitarbeit in anderen Organisationen.
                   
Der ASVW ist Mitglied folgender Organisationen:
                   
a) Schweizerischer Schützenverband (SSV)
                   
b) Luzerner Kantonalschützenverein (LKSV)
                   
Der ASVW kann bei anderen Schützenverbänden die Mitgliedschaft beantragen.

Das Ende
Am 1. Juni 2023, nach fast 100 Jahren Bestehen, wird der Verband an der Delegiertenversammlung einstimmig aufgelöst. In der heutigen Zeit werden einfach nicht mehr so viele Verbände und Unterverbände benötigt.